Steuerliches Investitionssofortprogramm: Vorteile für Ingenieurbüros und Co.

Lesedauer 3 min.

Die Bundesregierung will mit einem steuerlichen Investitionssofortprogramm die deutsche Wirtschaft stärken. Auch Planungsbüros und Bauunternehmen profitieren davon.
 

In aller Kürze:

> Ein befristetes steuerliches Investitionssofortprogramm der Bundesregierung soll gezielte Anreize für Investitionen schaffen.

> Auch Ingenieur:innen, Planungsbüros und Bauunternehmen profitieren von den Maßnahmen.

> Diese umfassen unter anderem eine degressive Abschreibung beweglicher Wirtschaftsgüter mit 30 Prozent, eine Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge sowie eine Erweiterung der Forschungszulage.

> Wichtig sind das richtige Timing sowie eine kluge Planung von Investitionen.

 

Im Juli 2025 haben Bundestag und Bundesrat ein steuerliches Investitionssofortprogramm mit einer Reihe neuer, zeitlich begrenzter Steuervergünstigungen auf den Weg gebracht. Diese sollen in den kommenden Jahren gezielte Anreize für Investitionen schaffen und so die Wirtschaft ankurbeln. Die Sofortmaßnahmen zielen zudem auf langfristige Entlastungen und Planungssicherheit ab. Auch Ingenieur:innen, Planungsbüros und Bauunternehmen können von dem Paket profitieren. Besonderer Fokus liegt dabei auf einer degressiven Abschreibung beweglicher Wirtschaftsgüter, einer Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge sowie einer Erweiterung der Forschungszulage. Doch auch das allgemeine Steuerrecht hält Möglichkeiten zum Sparen bereit, über die sich potentielle Profiteur:innen nicht immer im Klaren sind – zum Beispiel bei der Abschreibung von Software-Investitionen.

Degressive Abschreibung beweglicher Wirtschaftsgüter

Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt werden, kann eine degressive Abschreibung mit bis zu 30 Prozent pro Jahr geltend gemacht werden. In Ingenieurbüros und Bauunternehmen betrifft dies unter anderem Geräte (zum Beispiel Messtechnik), Maschinen, Fahrzeuge oder Büroausstattung.

Bei Computerprogrammen lässt sich die Regelung nur auf sogenannte Trivialprogramme wie MS Office anwenden, sofern ihre Anschaffungskosten nicht mehr als 800 Euro betragen. In Bezug auf Individual- oder Standard-Software ist die 30-Prozent-Abschreibung hingegen nicht möglich. Allerdings können Computer-Software und Hardware seit 2021 ohnehin im Anschaffungsjahr komplett abgeschrieben werden, da eine einjährige Nutzungsdauer als betriebsgewöhnlich erachtet werden kann.

Kosten für Updates, Erweiterungen oder Leasing können ebenfalls sofort als Aufwand gebucht werden. Updates fallen meist unter Erhaltungsaufwand. Erweiterungen können steuerlich ein neues Wirtschaftsgut darstellen, dürfen aufgrund einer Vereinfachungsregel jedoch im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben werden.

Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge

Büros und Unternehmen, die neue Dienstfahrzeuge benötigen, sollten bis Ende 2027 allein schon aus betriebswirtschaftlichen Gründen auf Elektroantrieb setzen. Bis dahin ermöglicht das Investitionssofortprogramm eine 75-Prozent-Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge bis 100.000 Euro Listenpreis. Und das übrigens zusätzlich zur 0,25-Prozent-Regel, wonach für die private Nutzung eines elektrischen Firmenwagens nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises im Monat als geldwerter Vorteil bei der Lohnsteuer berücksichtigt werden müssen (gilt für Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmalig zugelassen werden). Wer ohnehin mit einem Umstieg auf „Elektro“ liebäugelt, sollte ihn also möglichst in diesem oder im nächsten Jahr vollziehen.

Erweiterte Forschungszulage für BIM-Implementierung nutzen!

Eine besondere Chance ergibt sich durch eine Erweiterung der Forschungszulage. Die Obergrenze für förderfähige Aufwendungen erhöht sich ab dem 1. Januar 2026 von zehn auf zwölf Millionen Euro pro Jahr. Für kleine und mittelgroße Unternehmen, die obendrein einen Fördersatz von 35 Prozent in Anspruch nehmen können, steigt die mögliche Zulage damit sogar von 3,5 auf 4,2 Millionen Euro.

Förderfähig sind Vorhaben, die neuartig, schöpferisch, systematisch geplant, ergebnisoffen und reproduzierbar sind und so zur Gewinnung neuer Erkenntnisse beitragen. Daher ist es sinnvoll, geplante Digitalisierungs- oder Forschungsprojekte – zum Beispiel eine BIM-Implementierung oder die Entwicklung neuer Bauverfahren – gezielt auf die Forschungszulage hin auszurichten.

Investitionen zusammen mit Steuerbüro planen

Es lohnt sich, größere Anschaffungen bis Ende 2027 zu tätigen, um vom steuerlichen Investitionssofortprogramm zu profitieren. Da es zahlreiche steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten gibt, sollte in jedem Fall vor größeren Investitionen Rücksprache mit einem Steuerbüro gehalten werden, um die beste Lösung für das eigene Unternehmen zu finden. Zu beachten ist außerdem, dass steuerliche Vorteile nur für noch nicht bestandskräftige Steuerjahre geltend gemacht werden können. Solange die Steuererklärung noch nicht eingereicht ist, ist es kein Problem, die Abschreibung noch geltend zu machen. Auch deshalb ist es wichtig, geplante Investitionen rechtzeitig mit der Steuerberaterin oder dem Steuerberater abzustimmen.